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Unwetter & Sturmschäden im Garten: Was zahlt die Versicherung – und wie geht es danach weiter?

Sommerliche Hitzegewitter und die ersten stürmischen Herbstausläufer fegen im Wiener Becken oft mit enormer Kraft über unsere Grundstücke. Wenn nach dem Unwetter der Schock verdaut ist, offenbart sich im Garten nicht selten das Chaos: Abgebrochene Großäste hängen gefährlich im Blätterdach, die alte Fichte ist auf den Zaun gekippt, oder der teure Sichtschutz liegt flach auf der Terrasse.

Neben der Frage nach der Sicherheit steht sofort das nächste Thema im Raum: Wer kommt für den Schaden auf, was deckt die Versicherung ab und worauf muss man bei der Aufräumung achten?

Als Fachbetrieb für Baumpflege, Garten- und Tiefbau unterstützen wir Hausbesitzer im Raum Mödling, Schwechat und dem Wiener Süden regelmäßig bei der Abwicklung und Sanierung nach Sturmschäden. Hier sind die wichtigsten Fakten für den Ernstfall.


1. Ab wann gilt ein Wind überhaupt als „Sturm“?


Für Versicherungen existiert ein Sturmschaden nicht bei jedem stärkeren Windzug. In Österreich gilt in den meisten Polizzen die Faustregel: Ein Sturm liegt erst ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h vor (Windstärke 8 nach Beaufort).


  • Gut zu wissen: Bei großflächigen Unwettern im Wiener Becken dokumentieren die Wetterstationen der Geosphere Austria (ZAMG) die Windspitzen exakt. Sie müssen das Unwetter also in der Regel nicht selbst messtechnisch beweisen.

Sturmschaden in der Wiener Vorstadt bei Liesing
Sturmschaden in der Wiener Vorstadt bei Liesing

2. Wer zahlt was? Haushalts- vs. Eigenheimversicherung


Hier entsteht oft Verwirrung, da viele Gartenbesitzer annehmen, dass ihr gesamter Außenbereich automatisch komplett abgesichert ist. Grundsätzlich gilt die Unterscheidung:


  • Die Eigenheimversicherung: Sie deckt Schäden an gebäudeähnlichen Konstruktionen ab. Wenn ein Baum auf das Haus, die Garage, das Carport oder fest verankerte Gartenhütten fällt, übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten am Gebäude.

  • Die Haushaltsversicherung: Sie ist primär für bewegliche Gegenstände zuständig (z. B. zerstörte Gartenmöbel oder der vom Wind verwehte Grill).

  • Der Knackpunkt „Gartenlandschaft“: Pflanzen, Bäume, Rasenflächen, Zäune und Pflasterungen sind in Standard-Polizzen oft nur eingeschränkt oder bis zu bestimmten Höchstgrenzen (Sublimits) mitversichert. Wer wertvolle Solitärbäume, aufwendige Steinmauern oder hochwertige Terrassenüberdachungen besitzt, sollte prüfen, ob der Baumbestand und die Gartengestaltung in der Polizze explizit eingeschlossen sind.


3. Die 3 goldenen Regeln direkt nach dem Sturmschaden


Bevor Säge oder Bagger anrücken, sollten Sie zwingend drei Schritte einhalten, damit die Versicherung die Kostenübernahme nicht verweigert:


  1. Gefahrenquelle sichern (Sicherheit geht vor!): Betreten Sie den Garten nicht, wenn noch lose Großäste in den Kronen hängen oder Bäume Schräglage haben und nachstürzen könnten.

  2. Umfassende Fotodokumentation: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Blickwinkeln, bevor irgendetwas verändert oder aufgeräumt wird. Dokumentieren Sie sowohl die Ursache (z. B. den umgestürzten Stamm) als auch die Folgeschäden (z. B. den eingedrückten Zaun oder die beschädigte Pflasterung).

  3. Schaden unverzüglich melden: Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend. Holen Sie bei größeren Folgeschäden (z. B. erforderlicher Baggereinsatz oder Baumfällung) vorab eine Freigabe oder Kostenschätzung ein.


4. Fachgerechte Sanierung: Vom Wurzelschaden bis zur Neupflanzung


Ist der Schaden von der Versicherung aufgenommen, geht es an die professionelle Wiederherstellung. Ein Sturmschaden hinterlässt oft tiefere Spuren, als auf den ersten Blick sichtbar ist:

  • Gefährliche Totholzentfernung & Einkürzung: Angeknackste Äste im Kronenbereich großer Bäume müssen fachgerecht per Hubarbeitsbühne oder Klettertechnik entfernt werden, um Folgeschäden beim nächsten Wind zu verhindern.

  • Wurzelstockentfernung & Baggerarbeiten: Ist ein Baum komplett geworfen worden, reißt der Wurzelteller oft riesige Löcher in den Rasen oder unter benachbarte Gehwegplatten. Wir fräsen den Stumpf aus, stellen den Unterbau wieder her und verdichten die Fläche.

  • Reparatur von Wegen & Zäunen: Abgesackte Pflastersteine oder zerstörte Begrenzungen werden im Zuge der Aufräumarbeiten von uns wieder fachgerecht aufgebaut.

Sturmschaden im Wienerwald, Bezirk Mödling
Sturmschaden im Wienerwald, Bezirk Mödling

Fazit: Schnelle Hilfe & saubere Dokumentation


Ein Sturmschaden im Garten ist ärgerlich – mit kühlem Kopf, einer lückenlosen Fotodokumentation und einem verlässlichen Fachbetrieb an Ihrer Seite lässt sich das Problem jedoch schnell und unkompliziert aus der Welt schaffen.


Haben Sie Unwetterschäden im Garten oder benötigen Sie Unterstützung bei der Sturmschaden-Beseitigung? Egal ob Sturmschaden-Spezialfällung, Wurzelstockfräsen, Zaun- und Wege-Reparatur oder die Wiederherstellung von Grünflächen in Mödling, Schwechat, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Himberg, Hainburg oder im Wiener Süden (23., 10., 11. Bezirk)


Wir von absolut grün stehen Ihnen mit Bagger, Fuhrpark und Fachwissen zur Seite.

Wir erstellen Ihnen gerne eine detaillierte Aufstellung für Ihre Versicherung und stellen Ihren Garten wieder her!


📞 Beratungstermin vereinbaren und Whatsapp: +43/699/11 13 78 13

📧 Anfrage senden: m.suchentrunk@absolutgruen.at

🌐 Bei was wir helfen können: https://www.absolutgruen.at/leistungen

 
 
 

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